Transport & Lagerung

Rohrleitungsteile sind vor Beschädigung zu schützen. Zur Handhabung dürfen keine Anschlagmittel mit scharfkantigen Beschlägen sowie Stahlseile benutzt werden. Es sind Geräte zu verwenden, die ein stoßfreies Heben und Senken gewährleisten. Das Abwerfen oder Abrollen von Rohren ist nicht gestattet.

Anschlagmittel müssen so ausgebildet sein, dass eine Beschädigung der Rohrleitungsteile oder des Außenschutzes vermieden wird (z. B. breite Gurte, gepolsterte Seile). Rohre mit Hakenentladungskappen können mit geeigneten Haken auch an den Rohrenden angeschlagen werden. Durch die Wahl eines geeigneten Abstands der Anschlagmittel ist sicherzustellen, dass kein unzulässiges Durchhängen (und damit Verformung) auftritt.

Beim Befördern und Lagern sind die Rohrleitungsteile durch geeignete Zwischen­lagen zu trennen und gegen Rollen, Verschie­ben, Durchhängen und Schwingen ausreichend zu sichern. Die Stapelung sollte in Abhängigkeit von der Rohrlänge z. B. auf mehreren Kanthöl­zern oder Balken mit einer Breite von mind. 100 mm erfolgen, vorzugsweise sind die werksseitig mitgelieferten Holzunterlagen zu verwenden.

Ladeflächen müssen frei von Graten und scharfen Kanten und, falls erfor­derlich, gepolstert sein, um Beschädigungen zu vermeiden. Rohrleitungs­teile sind durch Kappen bis zur Verlegung verschlossen zu halten, damit sie nicht durch Erde, Schlamm, Schmutzwasser oder dergleichen verunreinigt werden.

Auflager und Stapelhöhen müssen unter Berücksichtigung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften so gewählt werden, dass Beschädigungen der Rohrleitungsteile nicht auftreten. Die Bodentragfähigkeit und Bodenbeschaf­fenheit sind zu berücksichtigen. Für die Stapelhöhe gilt ein Richtwert von 2,0 bis
3,5 m.

Umhüllte Rohrleitungsteile ohne weiteren Außenschutz wie z. B. eine FZM-Ummantelung sind bei Lagerzeiten von mehr als einem Jahr gegen Sonneneinstrahlung zu schützen.