Druckprüfung

Für die Durchführung der Druckprüfung sind die notwendigen Angaben den jeweiligen Regelwerken zu entnehmen, bei Gasleitungen sind z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 469 bzw. das VdTÜV-Merkblatt 1060 zu beachten, für Gasleitungen bis 16 bar die EN 12327.

In diesem Kapitel wird im Folgenden beispielhaft auf die Druckprüfung für Wasserrohrleitungen nach EN 805 bzw. DVGW-Arbeitsblatt W 400-2 näher eingegangen.

Jede Rohrleitung ist nach der Verlegung einer Druckprüfung zu unterziehen. Druckprüfungen sind von sachkundigem Personal durchzuführen, das einschlägige Kenntnisse in der Rohrleitungstechnik, in der Durchführung von Druckprüfungen, der Messtechnik und den geltenden Sicherheitsvor­schriften besitzt.

Vor Durchführung der Druckprüfung ist die Rohrleitung so mit Verfüllmaterial abzudecken, dass Lageänderungen, die zu Undichtigkeiten führen können, vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Rohrleitungen mit mechani­schen Muffenverbindungen. Die Verfüllung im Bereich der Verbindungen ist freigestellt. Die Rohrleitung ist im Ganzen oder, falls notwendig, in Abschnit­ten unterteilt zu prüfen. Die Prüfabschnitte sind so festzulegen, dass:

  • der Prüfdruck an der tiefsten Stelle jedes Prüfabschnittes erreicht wird und
  • am höchsten Punkt mindestens der 1,1-fache MDP erreicht wird.

Der Systemprüfdruck (STP) ist, ausgehend vom höchsten Systembetriebs­druck (MDP), folgendermaßen zu berechnen:

Wenn der Druckstoß berechnet wird: STP = MDP + 1 bar
Wenn der Druckstoß nicht berechnet wird: STP = MDP x 1,5 oder STP = MDP + 5 bar
(es gilt der jeweils kleinere Wert).

Vor Prüfungsbeginn ist die Leitung langsam und gleichmäßig mit Wasser zu befüllen (die Füllmengen betragen etwa 0,3 l/s bei DN 100 bis 6 l/s bei DN 400) und nachfolgend zu entlüften.

Die Druckprüfung wird in maximal drei Schritten durchgeführt:

  1. Vorprüfung: Zur Stabilisierung des Rohrleitungsabschnittes nach Abklin­gen der Bodensetzungen und ausreichender Wasseraufnahme der Zement­mörtel-Auskleidung. Durch die Wasseraufnahme der Zementmörtel-Poren kann zunächst ein Druckabfall auch bei vollkommen dichter Rohrleitung auftreten. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Druckprüfung über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden durchzuführen. Der Prüfdruck ist dabei regelmäßig, spätestens nach Abfall um 0,5 bar wiederherzustellen.
  2. Druckabfallprüfung: Zur Bestimmung der noch in der Rohrleitung befindli­chen Luft. Die Durchführung ist vom Planer vorzugeben.
  3. Hauptprüfung: Es gibt zwei grundlegende Prüfverfahren – Druckverlustmethode und Wasserverlustmethode.

Die Hauptprüfung dient der Prüfung des Gesamtsystems, insbesondere der Feststellung der Dichtheit bzw. ordnungsgemäßen Ausführung und des Einbaus der Rohre, Armaturen etc. Sie wird während eines Zeitraums von 3 Stunden (bis DN 400) vorgenommen, der Druckabfall darf in diesem Fall

  • 0,1 bar bei einem Systemprüfdruck STP von 15 bar (MDP: 10 bar),
  • 0,15 bar bei einem STP von 21 bar (MDP: 16 bar) und
  • 0,2 bar bei einem STP von MDP + 5 bar (MDP: >16 bar)

betragen.

Alternativ zu der beschriebenen Druckverlustmethode kann auch das gleichwertige Messverfahren nach der Wasserverlustmethode angewendet werden (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 400-2).